Politik
Vernehmlassung zur Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
metal.suisse unterstützt die Verordnung und zeigt sich damit einverstanden, dass die Schweiz im Falle einer Strommangellage die zur Verfügung stehenden Ressourcen elektrischer Energie optimiert nutzt. Aus diesem Grund äussern wir uns lediglich zu den zwei vorgeschlagenen Varianten von Artikel 11 der Verordnung und beantragen ganz klar die Umsetzung der Variante 2, welche keine zusätzliche Marge für Kraftwerke vorsieht. Die detaillierten Gründe für den Vorzug von Variante 2 von Artikel 11 werden nachfolgend erklärt.