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Politik

Vernehmlassung Verordnung Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage

Vernehmlassung

metal.suisse unterstützt die Zielsetzung der zweiten Umsetzungsverordnung zum Solidaritätsabkommen Gas, die die Versorgung geschützter Endkundinnen und Endkunden im Krisenfall sicherstellen soll. Der Entwurf weist jedoch gravierende Lücken in der verursachergerechten Kostenverteilung auf. Die Industrie darf nicht mit Kosten für Solidaritätsmassnahmen belastet werden, da sie im Falle einer Gasmangellage ihre Produktion einstellen muss und nicht von den Massnahmen profitiert. Kosten müssen ausschliesslich von den geschützten Endkundinnen und Endkunden getragen werden. Zudem ist eine klare Regelung zur Entschädigung der Industrie bei behördlich angeordneten Einschränkungen zwingend erforderlich.

metal.suisse fordert daher eine Präzisierung von Art. 7, um sicherzustellen, dass die Weiterverrechnung der Kosten ausschliesslich an die geschützten Endkundinnen und Endkunden erfolgt.

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