Die Dachorganisation metal.suisse fordert die Reduktion der administrativen Kosten durch den GAV Vollzug
metal.suisse, die Dachorganisation der Stahl-, Metall- und Fassadenbauweise fordert eine Eindämmung des administrativen Aufwands bei der Überprüfung der Einhaltung des GAV auf Baustellen. Die administrativen Kosten stehen in keinem sinnvollen Nutzenverhältnis mehr.
Seit dem 15. Juli 2013 kennt die Schweiz die heute geltende Subunternehmerhaftung für Arbeiten im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe. Danach haftet der Hauptunternehmer zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer. Hintergrund ist die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in einem stark umkämpften Markt, in dem die Weitergabe an Subunternehmen, beispielsweise an Stahl- Metall und Fassadenbauer, eine gängige Praxis ist.
Art. 8b Entsendeverordnung (EntsV) sieht dabei verschiedene Möglichkeiten vor, wie sich ein Hauptunternehmer durch den Subunternehmer die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen nachweisen lassen kann:
- Selbstdeklaration
- GAV-Bescheinigung
- Berufsregister
Auch technische Lösungen gibt es dazu bereits. Eine der effizientesten Lösungen ist das Informationssystem Allianz Bau ISAB, welches von 13 Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft und den entsprechenden Arbeitnehmerorganisationen getragen wird. Dieses System stellt heute für das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe national einheitliche Daten betreffend GAV-Vollzug zentral und unter Einhaltung der geltenden Normen in
Sachen Datenschutz zur Verfügung. ISAB beinhaltet mit seinem Portal einerseits ein Berufsregister und andererseits werden GAV-Bescheinigungen ausgestellt.
Das Staatsekretariat für Wirtschaft Seco erkennt leider aktuell eine GAV-Bescheinigung einer zuständigen Paritätischen Kommission, die über das Portal ISAB generiert wurde, als genügender Nacherweis für Subunternehmer an, da die Bescheinigungen nicht alle Voraussetzungen des Berufsmelderegisters erfüllen.
Für die beteiligten und ausführenden Subunternehmer bedeuten diese Regelungen einen administrativen Leerlauf mit entsprechenden Kosten. Hinzu kommen die Kosten durch die Rechtsunsicherheit, da eine Nichtanerkennung vom Seco droht. Gerade in der aktuellen Wirtschaftslage sind diese zusätzlichen Kosten nicht vertretbar. metal.suisse sieht die Lösung in der Annahme der Motion «Wirkungsvoller Nachweis der
Arbeitsbedingungen für Subunternehmer mit ISAB». So kann der etablierte und effiziente Nachweis der Einhaltung der GAV über ISAB erfolgen. Die Sozialpartner machen sich für diesen Standard stark. Mit einer Annahme der Motion kann schnell eine Erleichterung der administrativen Kosten für die Unternehmen erreicht werden.
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